27.11.2015 Informationsveranstaltung der FUNUS Stiftung & der SGM Winsen (Aller)

27.11.2015 Informationsveranstaltung der FUNUS Stiftung & der SGM Winsen (Aller)

Am 27.11.2015 veranstaltet die Siedlergemeinschaft Winsen (Aller) mit der FUNUS Stiftung eine Informationsveranstaltung zum Thema "Wie regeln wir die letzten Tage? - Zukunftsplanung zum Lebensende". Hierzu lädt die SGM Winsen (Aller) seine Mitglieder, Gäste sind herzlich willkommen, um 19:00 Uhr in das Gasthaus Allerblick ein.

Besser vorsorgen, als sich sorgen. Wer heute schon an morgen denkt, schließt eigenverantwortlich einen Vorsorgevertrag ab, um die Angehörigen im Trauerfall nicht unnötig zu belasten und um eigene Vorstellungen festzulegen. Sprechen Sie mit ihren Angehörigen, so dass eine gute Lösung für alle gefunden wird.

 

Es erwartet Sie folgende Vorträge:

Patientenverfügung

Michael Jäger, Arzt für Innere Medizien

Versorgungsvollmacht

Wolfgang Boll, Rechtsanwalt

Bestattungskultur

Mike Bieder, FUNUS Stiftung

 

Es wir ein kleiner Imbiss gereicht.

 

 

 

 

27.11.2015 Informationsveranstaltung "Wie regeln wir die letzten Tage? Zukunftsplanung zum Lebensende"....

Der Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Winsen (Aller), Harald Rüpke, konnte zur Informationsveranstaltung der FUNUS Stiftung und der Siedlergemeinschaft Winsen (Aller) im Gasthaus Allerblick circa 100 Interessierte Bürger und Bürgerinnen begrüßen.

 

Die Vortragsreihe begann Michael Jäger, Arzt für Innere Medizin, zum Thema Patientenverfügung. In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern. Sie ist kein Zwang und sollte nicht aufgezwungen werden. Die Kommunikation, der Dialog, ist eine wichtige Komponente um frühzeitig, zu "Lebzeiten", das Gespräch in der Familie, mit dem gesetzlichen Betreuer, dem Bevollmächtigten der Vorsorgevollmacht, über die eigenen Wünsche bei verschiedensten Krankheitsfällen zu führen. Um diese zu konkretisieren, ist das Arztgespräch nötig um den Patientenwillen bewusst gegen medizinische Maßnahmen - zur bloßen Verlängerung des Lebens - Ausdruck zu verleihen. Das Beratungsgespräch mit dem Arzt wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Der Patientenwille ist entscheidend, denn an ihn haben sich alle - auch der Arzt - zu halten. Die PV sollte vom Patienten, dem Arzt und dem Bevollmächtigten unterschrieben und das Original in der Wohnung, je eine Kopie beim Arzt Ihres Vertrauens und einer Vertrauensperson verwahrt werden. Im Gegensatz zur PV steht die Esslinger Initiative - "Sterben passt in kein Formular" - für eine Menschwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und Sicherstellung einer fachgerechten medizinische Versorgung und Pflege, denn Priorität hat die Lebensqualität, weitestgehend bis zum Lebensende.

Zur Vorsorgevollmacht stellte Rechtsanwalt Wolfgang Boll wichtige rechtliche Kernpunkte dar. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind. Wenn ja, sollten Sie dies durch Ihre Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen. Da eine Vorsorgevollmacht auf den Einzelnen zugeschnitten ist, gibt es für die Form einen großen Gestaltungsspielraum.

 
 

Für die FUNUS Stiftung referierte der stellvertretende Vorsitzende Frank Pasic. FUNUS ist eine gemeinnützige Stiftung, die sich aus Spenden finanziert und sich der These "Bestattungskultur ist Menschensache" verschrieben hat. Gefördert werden Projekte, die einen Zugang zu den Themen "Tod und Bestattung" schaffen und eine Auseinandersetzung ermöglichen. Des Weiteren werden Veranstaltungen und Publikationen initiiert, in denen der Tod und die Bestattung für verschiedene Adressaten thematisiert werden. Ziel der Stiftung ist, einen Beitrag zum Erhalt der Bestattungskultur zu leisten. Während der Leipziger Symposien waren 2014 die "Feuerbestattung" und 2015 die "finanziellen Aspekte" Thema. Im Jahr 2016 ist geplant über "Hat der Friedhof Zukunft" zu referieren. Der Stiftung ist wichtig, dass die Bestattungskultur erhalten bleiben muss. Ob eine Beisetzung anonym, in einem Gemeinschaftsgrab, einer Urnengemeinschaftsanlage etc. erfolgt, sollte unter dem Gesichtspunkt "Die Würde des Verstorbenen ist unantastbar" stehen. Hingewiesen wurde auf den Umstand, dass das staatliche Sterbegeld seit 2004 nicht mehr geleistet wird. Das Sterbegeld war eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzte. Es war bis 2004 insbesondere eine Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenkassen und ist dort im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden. Im Magazin für Endlichkeitskultur "Drunter und Drüber (www.dud-magazin.de) können sich Interessierte näher informieren.

 

Im Anschluss folgte eine offene Frage-Antwort-Diskussion mit diversen Wortmeldungen, so dass die Veranstaltung um 20:45 Uhr endete.

 

 

 Text & Foto`s: Klaus A. F. Schünemann


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